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Veterinärmedizin • Studium • Freie Universität Berlin

Die Aufgaben des Tierarztes/der Tierärztin sind in einer Tierärztlichen Berufsordnung beschrieben: Der Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse ...

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