Verpackungen für Lithium-Ionen-Batterien | Nefab …

Verpackungen für Lithium-Ionen-Batterien. Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transportrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Damit gelten vielfältige Vorschriften für deren Beförderung. Die richtige Kennzeichnung mittels Verpackungskennzeichen und Gefahrgutaufklebern ist zwingend notwendig.

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