Leitsätze für Obsterzeugnisse
2017-6-19 · ist ein Erzeugnis im Sinne dieser Leitsätze. 1.1.3 Diese Leitsätze gelten nicht für Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtmark, Konfitüren, Marmeladen, Gelees und andere Erzeugnisse, die der Fruchtsaftverordnung1) bzw. der Konfitürenverordnung2) unterliegen. 1.1.4 Prozentangaben beziehen sich auf das Gewicht. 1.2 Herstellung